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Betriebsmedizin
Im Rahmen einer europaweiten Angleichung, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Unternehmer nicht mehr allein gelassen werden sollten, neben der vielgestaltigen Aufgabe der Unternehmensführung, auch noch die komplexe arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Versorgung des Betriebs zu übernehmen. Jeder Betrieb muss sich deshalb verpflichtend von einem Betriebsmediziner und einem Sicherheitstechniker betreuen lassen.
Als Betriebsmediziner übernehme ich:
1. Die Beratung Ihres Unternehmens und
2. Die betriebsmedizinische Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter nach
berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen in festgelegten Zeitabständen.
Mir wurden vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften folgende Zulassungen erteilt:
G1.1 bis 1.3: Expositionen mit quarzhaltigem Staub, Asbestfaserstaub, keramikfaserhaltiger Staub.
G20: Lärm
G24: Hauterkrankungen
G25: Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G26: Atemschutzgeräte
G27: Isocyanate
G29: Benzolhomologe(Toluol / Xylole)
G30: Hitzearbeiten
G32: Cadmium und seine Verbindung
G37.1: Bildschirmarbeitsplätze
G38: Nickel
G39: Schweißrauche
G41: Arbeiten mit Absturzgefahr
G42: Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
G44: Buchen- und Eichenholzstaub
Fax oder E-Mail genügen zur Vereinbarung von Untersuchungsterminen. Wir rufen Sie zurück.
Wenn Sie betriebsärztliche Versorgung wünschen, wenden Sie sich bitte an mich persönlich.
Dr. A. Krämer
(Betriebsmedizin)
Unser Partner für Betriebssicherheit:
Herr H.-H. Schäfer
Brauersdorfer Str. 8a
57250 Netphen
E-Mail: h.h.schaefer@t-online.de
www.hhschaefer.de
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