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Für das Führen von LKW und Bussen oder zur Beförderung von Fahrgästen (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen) sind gemäß Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung Untersuchungen amtlich vorgeschrieben, bestehend aus ärztlicher Untersuchung, Untersuchung der Sehfähigkeit und leistungspsychologische Untersuchung.

Laut Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung sind bei der Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis zum Führen von LKW und Bus oder zur Beförderung von Fahrgästen (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen etc.) folgende Untersuchungen erforderlich.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:

Führerscheinklasse Ärztliche Unter-
suchung
  
Seh-
prüfung  
 
Leistungs-
test
 
 
Klassen:
C1, C1E
Ja Ja Nein Beschränkung auf das 50. Lebensjahr
Klassen:
C, CE
Ja Ja Nein Befristung: 5 Jahre
Klassen:
D, DE, D1, D1E
(Bus, Taxi, Krankenwagen)  
Ja Ja Ja Befristung: 5 Jahre
Fahrgastbeförderung
(Taxi, Mietwagen, Krankenwagen etc.)
Ja Ja Ja Befristung: 5 Jahre

Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis:

Führerscheinklasse Ärztliche Unter-
suchung
  
Seh-
prüfung  
 
Leistungs-
test
 
 
Klassen:
C1, C1E
Ja Ja Nein Ab dem 50. Lebensjahr 
Klassen:
C, CE
Ja Ja Nein Alle 5 Jahre
Klassen:
D, DE, D1, D1E
(Bus, Taxi, Krankenwagen)  
Ja Ja Ja (Ab dem 50. Lebensjahr  ) Alle 5 Jahre
Fahrgastbeförderung
(Taxi, Mietwagen, Krankenwagen etc.)
Ja Ja Ja (Ab dem 60. Lebensjahr  ) Alle 5 Jahre

 

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